AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
Unsere Leistungen
Beratung
Unternehmen, die im Bereich der Arbeitsförderung tätig sind, benötigen auf Grundlage der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) in Verbindung mit dem SGB III (§§176, 178 und 179) eine Träger- bzw. Maßnahmenzertifizierung. Grundvoraussetzung für die Zertifizierung ist ein System zur Sicherung der Qualität.
Wie dieses System zur Sicherung der Qualität umgesetzt wird, ist nicht festgelegt. Wichtig ist, dass die entsprechend der AZAV gestellten zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen angewendet und kontinuierlich verbessert werden. Insbesondere muss das System zur Sicherung der Qualität folgende Dokumentation enthalten:
ein kundenorientiertes Leitbild des Unternehmens
Konzept zur Förderung
der Teilnehmer
Bewertung der durchgeführten Maßnahmen
Konzept zur Personalentwicklung (Qualifikationen, Fort- und Weiterbildungen)
Arbeitsmarktentwicklung
eigene Überprüfungen der Dienstleistung
(internes Audit)
messbare Unternehmensziele
Beschwerdemanagement
Kooperation und Netzwerke
Wir beraten und unterstützen Sie beim Aufbau, der Weiterentwicklung und Optimierung Ihrer Qualitätssicherung und führen Sie zur erfolgreichen Trägerzertifizierung.
Die Träger- bzw. Maßnahmenzulassung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Vereinbaren Sie unverbindlich ein Beratungsgespräch.
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