AZAV

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Unsere Leistungen

Beratung

Unternehmen, die im Bereich der Arbeitsförderung tätig sind, benötigen auf Grundlage der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) in Verbindung mit dem SGB III (§§176, 178 und 179) eine Träger- bzw. Maßnahmenzertifizierung. Grundvoraussetzung für die Zertifizierung ist ein System zur Sicherung der Qualität.

Wie dieses System zur Sicherung der Qualität umgesetzt wird, ist nicht festgelegt. Wichtig ist, dass die entsprechend der AZAV gestellten zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen angewendet und kontinuierlich verbessert werden. Insbesondere muss das System zur Sicherung der Qualität folgende Dokumentation enthalten:

Beratung zu AZAV Weiterbildungsmaßnahmen durch IMV

ein kundenorientiertes Leitbild des Unternehmens

Konzept zur Förderung
der Teilnehmer

Bewertung der durchgeführten Maßnahmen

Konzept zur Personalentwicklung (Qualifikationen, Fort- und Weiterbildungen)

Analyse der
Arbeitsmarktentwicklung
 

eigene Überprüfungen der Dienstleistung
(internes Audit)

messbare Unternehmensziele

Beschwerdemanagement

Kooperation und Netzwerke

Beratung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung von AZAV-Maßnahmen durch IMV

Wir beraten und unterstützen Sie beim Aufbau, der Weiterentwicklung und Optimierung Ihrer Qualitätssicherung und führen Sie zur erfolgreichen Trägerzertifizierung.

Die Träger- bzw. Maßnahmenzulassung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Vereinbaren Sie unverbindlich ein Beratungsgespräch.

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